Der Start eines Unternehmens bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich, besonders wenn es um die Finanzierung und Steuerplanung geht. Ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, sind die sogenannten „vorweggenommenen Betriebsausgaben“. Diese können für Gründer ein wertvolles Instrument sein, um die Steuerlast zu mindern und die finanziellen Belastungen in der Anfangsphase besser zu bewältigen.
Was vorweggenommene Betriebsausgaben sind, welche Kosten du geltend machen kannst und worauf du achten solltest erfährst du in diesem Beitrag.
Was sind überhaupt vorweggenommene Betriebsausgaben?
Vorweggenommene Betriebsausgaben sind Kosten, die bereits vor der eigentlichen Gründung deines Unternehmens anfallen, aber direkt mit der späteren betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen. Diese Ausgaben können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden, obwohl dein Unternehmen formal noch nicht existiert. Das Besondere dabei ist sogar, dass du diese Kosten bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen kannst.
Der Vorteil: Du kannst bereits in der Gründungsphase Steuern sparen und so deine Liquidität schonen.
Beispiele für vorweggenommene Betriebsausgaben sind
Die vorweggenommenen Betriebsausgaben umfassen eine Vielzahl von Kosten, die in der Vorbereitungszeit eines Unternehmens anfallen können. Dazu gehören unter anderem:
Beratungskosten: Honorare für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater, die dir bei der Gründung helfen.
Marktforschung: Kosten für Marktanalysen, die dir helfen, die Machbarkeit deines Geschäftskonzepts zu prüfen.
Reisekosten: Fahrten zu Besprechungen, Besichtigungen oder zu potenziellen Geschäftspartnern.
Büro- und Verwaltungskosten: Miete für ein temporäres Büro, Büromaterialien oder Ausgaben für Telefon und Internet.
Werbekosten: Ausgaben für die Erstellung von Webseiten, Flyer, Visitenkarten oder andere erste Werbemaßnahmen.
Fortbildungen: Kosten für Kurse oder Seminare, die dir wichtige Kenntnisse für dein zukünftiges Unternehmen vermitteln.
Geräte und Software: Anschaffungskosten für Computer, Softwarelizenzen oder Arbeitsmittel, die du für dein Geschäft benötigst.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung
Damit vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein
Zielgerichtetheit: Die Ausgaben müssen in direktem Zusammenhang mit deiner späteren betrieblichen Tätigkeit stehen. Sie dürfen also nicht privater Natur sein.
Dokumentation: Es ist wichtig, dass du Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahrst. Eine genaue Dokumentation ist entscheidend, um die Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
Zeitliche Nähe zur Gründung: Die Kosten sollten in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu deiner Gründung stehen. Wobei hier der Bundesgerichtshof bis zu 3 Jahre vor Gründung genehmigt hat.
Gründungsabsicht: Es muss eine ernsthafte Absicht zur Unternehmensgründung bestehen. Dies kann durch Planungen, Marktanalysen oder andere vorbereitende Maßnahmen belegt werden.
Wie werden vorweggenommene Betriebsausgaben gelten gemacht?
Um vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen, musst du diese in deiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben angeben. Auch wenn das Unternehmen noch nicht formal gegründet ist, kannst du in der Anlage „EÜR“ (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) diese Ausgaben eintragen.
Falls dein Unternehmen später als Kapitalgesellschaft gegründet wird, kannst du die Ausgaben als Einlage ins Betriebsvermögen einbringen.
Ein Tipp: Da die steuerliche Behandlung von vorweggenommenen Betriebsausgaben oft komplex ist, lohnt es sich, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann dich dabei unterstützen, die Ausgaben korrekt zu erfassen und geltend zu machen.
Zusammenfassung
Vorweggenommene Betriebsausgaben bieten eine wertvolle Möglichkeit, die finanzielle Belastung in der Gründungsphase zu reduzieren. Durch die sorgfältige Planung und Dokumentation dieser Ausgaben kannst du bereits vor der offiziellen Gründung deines Unternehmens steuerliche Vorteile nutzen.
Achte darauf, dass die Ausgaben eindeutig dem betrieblichen Zweck dienen und bewahre alle Belege gut auf, um später keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Mit der richtigen Vorbereitung legst du den Grundstein für einen erfolgreichen Start deines Unternehmens.
Viel Erfolg, dein Timm.