So startest du als Kleinunternehmer

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Regelung, die es dir als Soloselbstständige ermöglicht, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, wenn dein Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet. In Deutschland wird diese Regelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umgesetzt.

Sobald du Post vom Finanzamt erhältst – steuerliche Erfassungsbogen – wirst du danach gefragt, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest. An diese Entscheidung bist du in der Regel 5 Jahre gebunden, es sei denn dein Umsatz übersteigt die Gewinngrenze. 

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuerbefreiung: Als Kleinunternehmer (KU) musst du keine Umsatzsteuer auf deine Produkte oder Dienstleistungen erheben. Du weisst somit weder die Umsatzsteuer auf deinen Rechnung aus, noch darfst du Vorsteuer „ziehen“ wenn du eine Betriebsausgabe hast. Deswegen entspricht brutto = netto in dem Fall für dich.

Wettbewerbsvorteil: Was im Wesentlichen ein Preisvorteil gegenüber anderen Unternehmern sein kann, dass du einen geringeren Preis anbietest, da die Umsatzsteuer entfällt. Diesen Vorteil hast du allerdings nur bei Privatkunden. Bei Geschäftskunden spielt die Umsatzsteuer ohnehin eine untergeordnete Rolle, da die Steuer einfach durchgereicht wird. Heisst also, wenn dein Business B2C lastig ist, kann die KU-Regel vorteilhaft für dich sein.

Buchhaltungserleichterungen: Da keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, entfällt die Notwendigkeit, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Diese erfolgen in der Regel quartalsweise. Mit gängigen Buchhaltungssystem ist der Aufwand von diesen Voranmeldungen zwar überschaubar, aber grundsätzlich hast du hier eine Aufwands- bzw. Zeitersparnis.

Grenzen der Kleinunternehmerregelung

Umsatzgrenze: Damit du von der Kleinunternehmerregelung profitieren kannst, darf dein Jahresumsatz im ersten Jahr 22.000€ nicht übersteigen. Dieser wird zudem ratierlich betrachtet. Das heisst, wenn du Mitte eines Jahres gründest und noch 6 Monate im Geschäftsjahr hast, dann darf dein Umsatz nicht höher sein als 11.000€ (22.000€*6/12).

Kein Vorsteuerabzug: Da du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, kannst auch keine Vorsteuer ziehen, wenn du  Betriebsausgaben zu tätigen hast. Überlege also, wenn du zu Beginn deiner Tätigkeit hohe Investitionen zu tätigen hast, dann sind 19% schon eine Stange Geld, die du in dem Fall nicht erstattet bekommen würdest. 

Hinweis: Die 22.000€ sind ein Bruttowert. Das heisst, hier ist eine „fiktive“ Umsatzsteuer inkludiert. Ergo darf dein theoretischer Nettoumsatz nicht höher als 18.500€ sein. 

Rechnungsstellung: Du bist verpflichtet auf deinen Rechnungen einen Hinweis zu geben, dass du Kleinunternehmer bist. Oftmals geschieht das durch einen kurz Satz wie – „Es gilt §19 UStG“. Das sieht es etwas unschön aus und der Rechnungsempfänger weiss demnach sofort, dass du noch keine wirklich so hohen Umsätze fährst. 

Vorsicht: Wenn es im laufenden Geschäftsjahr abzusehen ist, dass dein Umsatz Kleinunternehmergrenze übersteigt nimm bitte Kontakt zum Finanzamt auf. Es kann sein, dass die Damen und Herren dich dann anhalten zeitnah Umsatzsteuer auszuweisen – komm dem bitte nach, damit du rückwirkend keine Rechnungen korrigieren musst. 

Zusammenfassung

Die Kleinunternehmerregelung bietet dir durchaus Vorteile wenn du primär mit Privatkunden zu tun hast. Dein Aufwand ist etwas reduziert wenn es um dein Buchhaltung geht, da die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Du bist verpflichtet auf deinen Rechnungen anzugeben, dass du Kleinunternehmer bist. GRundsätlzich bist du an die Regelung 5 Jahre gebunden es sei denn dein Umsatz liegt über dem Schwellenwert.

Falls du weitere Fragen zu diesem Thema hast, komme dabei gerne auf mich zu.

Viel Erfolg, dein Timm.

Trackbacks/Pingbacks

Schlüsselstrategien im B2B Vertrieb – […] Im B2B Vertrieb sprechen wir oftmals von ganz anderen Zahlen als im B2C Bereich. Dienstleister / Berater rechnen zum…

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen