Betriebsausgaben vor Gründung geltend machen
Der Start eines Unternehmens bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich, besonders wenn es um die Finanzierung und Steuerplanung geht. Ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, sind die sogenannten „vorweggenommenen Betriebsausgaben“. Diese können für Gründer ein wertvolles Instrument sein, um die Steuerlast zu mindern und die finanziellen Belastungen in der Anfangsphase besser zu bewältigen.