Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Training und Beratung

Präambel

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Trainer / Berater Timm Hoffmann und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Training / Beratung) annimmt. Dazu gehören Übungen entsprechende Übungen wie zum Beispiel Meditationen, Selbstreflexion und erweiterte Praxisbeispiele.

3) Timm Hoffmann ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Timm Hoffmann für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Timm Hoffmann erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Timm Hoffmann ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.

3) Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das Timm Hoffmann gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen von Timm Hoffmann

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf Timm Hoffmann gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3) Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht Timm Hoffmann, genießen die Klienten keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

3) Timm Hoffmann ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 4 Honorierung von Timm Hoffmann

1) Timm Hoffmann hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Timm Hoffmann und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin vom Klienten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Timm Hoffmann verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten Timm Hoffmann abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Timm Hoffmann. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Der Coaching- bzw. Trainingstermin wird zwischen Timm Hoffmann und dem Klienten stets individuell vereinbart. Sollte etwaige Reisekosten anfallen, so werden diese in der Rechnung entsprechend berücksichtigt und aufgeführt.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Timm Hoffmann behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn Timm Hoffmann aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen Timm Hoffmann oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Timm Hoffmann führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt Timm Hoffmann dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Schreibe mir gerne!

2 + 1 =